Der LWL wird in allen zukünftigen Investments auch das Kriterium der Nachhaltigkeit beachten. Dieses Ziel setzt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Land-schaftsversammlung Westfalen-Lippe, der im Landschaftsausschuss am 25.6.2021 beschlossen werden soll.
„Ob Geld-, Finanz- oder Kapitalanlagen des LWL, ob es die Tochterunternehmen sind oder die Stiftun-gen, an denen der LWL beteiligt ist, überall setzen wir das Kriterium der Nachhaltigkeit an“, so der Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses und Landrat des Kreises Borken, Dr. Kai Zwicker (CDU). „Als Nachhaltigkeitsmaßstab sollen die Finanzexpertinnen und Finanzexperten des LWL interna-tional anerkannte auf den sogenannten ESG-Kriterien basierende ökologische, soziale und ethische Bewertungskriterien anwenden“, ergänzt Werner Loke, finanzpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LWL. Dafür sollen nach der Strategie „Best-in-Class“ diejenigen Anlagen ausgewählt werden, die die Kriterien in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht am besten erfüllen.
Alle bestehenden Geld-, Finanz- und Kapitalanlagen sollen entsprechend überprüft und sofern die Anlagebedingungen nicht erfüllt sind, bis spätestens zum 31.12.2022 umgeschichtet werden.
Ergänzend erhält die Verwaltung den Auftrag, eine grundsätzliche Negativliste mit ethischen und öko-logischen Ausschlusskriterien zu erarbeiten sowie die bestehenden Anlagerichtlinien zu prüfen und anzupassen.