Rede des Vorsitzenden des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Baumann,
sehr geehrter Herr Dr. Lunemann,
sehr geehrter Frau Neyer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
ich darf an dieser Stelle als Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses die Ergebnisse der Einzelberatung des Haushaltsplanentwurfes 2024 in den Ausschüssen zusammenfassen.
Dafür müssen wir zunächst ziemlich genau ein Jahr zurückschauen, als wir uns in den vorberatenden Gremien und der Landschaftsversammlung mit dem Haushaltsplan 2023 befasst haben.
Mit dem Begleitbeschluss zum Haushalt 2023 haben wir seinerzeit die Verwaltung aufgefordert, den Konsolidierungskurs weiter fortzusetzen und ein neues Programm aufzulegen, welches einen maßgeblichen Beitrag zur Dämpfung der Kostendynamik leisten soll. Bewusst hatten wir damals keinen Bereich ausgeklammert, keine Einschränkungen formuliert. Die Verwaltung hat Ende September neben dem Entwurf des Haushaltsplanes und einem Hebesatz von 17,55 %-Punkten auch ein solches, umfangreiches Konsolidierungsprogramm eingebracht. Dieses umfassende und transparente Werk hat uns zum einen bestehende Steuerungsmöglichkeiten, zum anderen aber auch die Bereiche, die wir nicht oder nur sehr bedingt beeinflussen können, aufgezeigt. Denn so viel politische Selbstreflexion bedarf es in der jetzigen Situation auch: Der überwiegende Teil der Leistungen im LWL ist nicht disponibel, nicht beliebig reduzierbar, sondern basiert auf rechtlichenAnsprüchen und Versorgungsverpflichtungen, die unter anderem in den Sozialgesetzbüchern und der Landschaftsverbandsordnung bestimmt sind. Hier gilt es, in den nächsten Jahren überparteilich an einem Strang zu ziehen, um gemeinsam der Kostendynamik in der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Herr zu werden.
In den vergangenen Wochen haben wir uns entsprechend intensiv mit dem Haushalt und den Möglichkeiten der Konsolidierung befasst, diskutiert und gerungen, ergänzende Maßnahmen entwickelt und in die politische Beratung eingebracht. Alle Fraktionen haben sich an diesem Prozess beteiligt und Vorschläge unterbreitet, wie wir zum einen die hervorragenden Leistungen des LWL auch künftig aufrechterhalten, gleichzeitig aber im Interesse der 27 Kreise und kreisfreien Städte, die den LWL finanzieren, den Kostenaufwuchs reduzieren können.
Und dieser Kostenaufwuchs war in diesem Jahr enorm: begründet durch die starke Inflation und hohe Tarifabschlüssen meldete die Verwaltung neben dem vorgenannten Hebesatz von 17,55 %-Punkten einen Mehrbedarf von rund 331,6 Mio. EUR an. Gut 270 Mio. EUR davon sollten durch eine Anpassung des Hebesatzes über die Landschaftsumlage finanziert werden.
Die Diskussionen haben gezeigt, dass es sich auch in diesem Jahr keine der Fraktionen leicht gemacht hat, denn in vielen Fällen ging es um Grundfeste einer nachhaltigen Klima- und Umwelt, Sozial-, Kultur- oder Finanzpolitik im LWL. Wir waren somit alle auch damit konfrontiert, uns mit Richtungsentscheidungen, gesetzten Zielmarken und Beschlüssen der letzten Jahre auseinanderzusetzen, was – zugegebenermaßen – nicht immer die einfachsten Diskussionen sind.
Im Ergebnis haben wir sicherlich gute Kompromisse gefunden: Sollte der Haushalt heute inklusive der vereinbarten Einsparmaßnahmen und einem Hebesatz von 17,35 %-Punkten beschlossen werden, konnten wir eine echte Entlastung um rd. 35,9 Mio. EUR erreichen. Gleichzeitig wurde diese Entlastung nicht pauschal oder zu Lasten künftiger Generationen, sondern anhand echter Einsparungen erzielt.
Im Landschaftsausschuss ist dann auch dem Nachtrag zur Vorlage 15/2062 und dem Vorschlag zur Anpassung des Hebesatzes auf 17,35 % mit Mehrheit der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grüne und der FDP-FW-Fraktion zugestimmt worden. Alle anderen Anträge mit finanziellen Auswirkungen auf die Planung 2023 wurden mehrheitlich abgelehnt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.