Rede des Vorsitzenden der CDU-Fraktion der 16. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Dr. Kai Zwicker
gehalten am 27. Februar 2026
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Landesdirektor,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten und verabschieden heute den Nachtragshaushalt 2026.
Ein Nachtrag ist selten ein Moment für große Gesten – aber immer ein Moment für Klarheit: über Lage, Risiken und darüber, was politisch verantwortbar ist.
1) Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften und Situation der kommunalen Haushalte: Rekorddefizite – mehr als ein Warnsignal
Dazu gibt es, wenn man die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften mal Revue passieren lässt, mehrere Sichtweisen. Von „vielen Dank für das Absenken“ in Verbindung mit „Sparkurs fortführen“, bis hin zu „da hätte mehr kommen müssen“. Diese unterschiedliche Sichtweise dokumentiert die Bandbreite der Herausforderungen, vor denen die kommunale Familie steht. Denn während einige Kreise und kreisfreie Städte noch inder Lage sind, ihren Haushaltsausgleich über die Verwendung eines globalen Minderaufwands oder die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sicherzustellen, ist die Situation bei anderen weitaus dramatischer. Was alle eint, ist der Umstand, dass die „goldenen Jahre“ mit Überschüssen in Millionenhöhe und rückläufigen Kreditlinien definitiv vorbei sind. Die kommunale Familie sieht sich mit historischen Rekorddefiziten konfrontiert. Das ist nicht mehr das übliche Auf und Ab der Konjunktur, das ist eine strukturelle Schieflage – getrieben von ausufernden Sozialausgaben, Tarif- und Sachkostensteigerungen, Investitionsbedarfen, Zinsniveau und einer Einnahmeentwicklung, die vielerorts nicht Schritt hält.
Und genau deshalb ist die Frage der Umlage so sensibel: Jede Entscheidung, die wir hier treffen, trifft draußen auf kommunale Kassen, die vielerorts längst nicht mehr „knapp“ sind, sondern – um es offen zu sagen – leer.
2) Ausgleichsrücklage: guter Puffer – aber kein Selbstbedienungsregal
Der Reflex und die süße Versuchung, sich in einer solchen Situation aus der Ausgleichsrücklage zu bedienen, liegt nahe. Mit über 170 Millionen Euro ist sie relativ hoch. Und nach dem positiven Haushaltsjahr 2025 ist die Erwartung naheliegend, dass sich diese Rücklage möglicherweise auch 2026 noch einmal leicht erhöht.
Aber: Diese Rücklage ist kein Füllhorn, das wir beliebig ausschütten können, um dauerhaft Hebesätze abzusenken und damit die Umlagebelastung zu reduzieren. Sie ist der Notnagel, die eiserne Reserve, die letzte Gestaltungsoption, die wir in schwierigen Zeiten haben. Denn hier gilt: Jeder Euro kann nur einmal verteilt werden. Und gerade mit Blick auf die bisher sehr mäßige Entwicklung der Verbundsteuern im Referenzzeitraum werden wir diesen Puffer 2027 sehr gut brauchen können. Wer heute so tut, als sei die Rücklage ein dauerhafter Finanzierungstatbestand, verschiebt Risiken in die Zukunft – und zwar in eine Zukunft, in der die finanzielle Großwetterlage eher rauer als ruhiger werden dürfte.
3) Eingliederungshilfe: Dynamik bleibt – Bundesgesetzgeber in der Pflicht
Aber woran liegt es, dass sich der Wind so schnell gedreht hat? Natürlich, zum einen hat die Corona-Pandemie den Staat viel Kraft gekostet. Gleiches gilt für die Folgen des russischen Angriffskrieges. Man hat mit viel Geld kaschiert, dass Krise und eine veränderte geopolitische Lage weh tun können. Während also auf der einen Seite Milliardeninvestitionen notwendig wurden, wurde auf der anderen Seite fröhlich weiter gemacht, wie bisher. Auch in der Eingliederungshilfe ist die Dynamik nach wie vor erheblich – und das spüren wir auf allen Linien: Fallzahlen, Leistungsumfang, Komplexität, Personalkosten, Angebotsstrukturen. Das ist kein lokales Phänomen, sondern ein strukturelles. Hier sehe ich in erster Linie den Bundesgesetzgeber im Rahmen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe gefragt, mit Blick auf die stetig steigenden Kosten wirksame Mechanismen zu entwickeln, um diese Dynamik steuerbar zu machen. Wir brauchen Instrumente, die nicht nur dokumentieren, dass Kosten steigen, sondern die Ursachen adressieren und Anreize so setzen, dass Steuerung überhaupt möglich bleibt. Gleichzeitig – und das ist der entscheidende Spagat – darf die notwendige Steuerung nicht dazu führen, die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes auszuhöhlen. Teilhabe ist kein Luxusposten, sondern Ausdruck eines modernen Sozialstaats. Wer Effizienz fordert, muss dabei immer auch die Qualität und die Rechteperspektive mitdenken. Anders gesagt: Dynamik begrenzen, ohne Teilhabe vollständig zurückzudrehen – das ist der Maßstab.
4) Sozialbereich insgesamt: angekündigt war viel – jetzt muss 2026 liefern
Diese Aufforderung richtet sich im Übrigen an den gesamten Sozialbereich. Nur leider muss man konstatieren: Der „Herbst der Reformen“, die groß angekündigte Sozialstaatsreform, hat bislang nur wenige überzeugende Impulse gesetzt. Viel Ankündigung, wenigspürbare Systemkorrektur. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, sich für ein Jahr der Reformen 2026 bereit zu machen. Denn eines ist klar:
Pflege in Deutschland ist (zu) teuer.
Krankenversorgung in Deutschland ist (zu) teuer.
Rente in Deutschland ist (zu) teuer.
Und dennoch sehen wir im internationalen Vergleich: In vielen anderen Ländern ist die Wirkung der Sicherungssysteme besser: Menschen sind besser versorgt, Leben länger, sind gesünder. Daraus folgt, dass wir uns ehrlich fragen müssen, ob unsere Systeme die richtigen Anreize setzen, ob Steuerung gelingt, ob Schnittstellen funktionieren – und ob wir die vorhandenen Mittel so einsetzen, dass sie maximal wirksam werden. Oder ob wir einfach nur teuer sind?!
Und selbst wenn einige in dieser Runde hinsichtlich meiner Systemkritik anderer Meinung sein dürften: Was auf keinen Fall geht, ist auf diesen Standard noch weitere Ansprüche drauf legen zu wollen!
5) Nicht nur auf Dritte zeigen: Auch wir können einen Unterschied machen
Nun ist es immer einfacher, Forderungen an Dritte zu richten – an Bund und Land. Und ja: Im Hinblick auf gesetzgeberische Verantwortung und die Frage der Veranlassungskonnexität ist das in großen Teilen auch richtig.
Aber: Wenn wir ehrlich sind, müssen wir uns auch selbst zur Raison rufen. Denn auch wir hier im LWL, wir in der Landschaftsversammlung, können mit unserem Handeln und mit unseren Entscheidungen einen Unterschied machen. In Zeiten knapper – besser: leerer Kassen gilt: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch unmittelbar möglich. Prioritäten sind nicht die Kunst, alles gleichzeitig zu wollen, sondern das Richtige zur richtigen Zeit zu tun – und das finanziell Tragfähige vom dauerhaft Unfinanzierbaren zu trennen.
Und wichtig ist mir dabei ein Punkt: Diesen Wunsch nach Raison formuliere ich nicht für eine Region, die „erst noch aufholen“ müsste. Im Gegenteil: Wir sprechen über ein Westfalen-Lippe, das über eine exzellente Kulturlandschaft verfügt und zugleich über eine außergewöhnlich hohe Dichte und Qualität an Förder- und Teilhabeangeboten – gerade für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung.
Gerade weil wir schon viel erreicht haben, müssen wir jetzt umso mehr darauf achten, dass wir unsere Stärke nicht durch Überdehnung gefährden. Nachhaltigkeit heißt: das Erreichte sichern, bevor man Neues verspricht, das man morgen nicht mehr tragen kann.
6) Abschluss
Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt 2026 bildet diese Lage ab: mit einem noch vorhandenen, aber endlichen Puffer in der Rücklage, mit weiter erheblicher Dynamik in den Sozialausgaben, mit einem hoch angespannten kommunalen Umfeld – und mit der klaren Notwendigkeit, dass Reformen 2026 nicht nur angekündigt, sondern umgesetzt werden.
Die CDU-Fraktion trägt diesen Realismus mit.
Wir stimmen dem eingebrachten Entwurf des LWL-Nachtragshaushalts 2026 zu.
Vielen Dank.