CDU-Fraktion der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

CDU und LWLSPD wollen Kommunen um 100 Millionen Euro entlasten

Koalitionsfraktionen schlagen neue Strategie für die Ausgleichsrücklage des LWL vor

Münster. Die CDU-Fraktion und die LWLSPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe haben einen gemeinsamen Antrag zur künftigen Entwicklung der Ausgleichsrücklage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vorgelegt. Ziel ist es, die Mitgliedskörperschaften des LWL in den Jahren 2027 und 2028 um insgesamt 100 Millionen Euro zu entlasten und gleichzeitig die finanzielle Stabilität des LWL langfristig zu sichern.

Der Antrag sieht vor, die Ausgleichsrücklage des LWL in den Jahren 2027 und 2028 um insgesamt 100 Millionen Euro zurückzuführen. Hierzu sollen im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2027 und 2028 jeweils 50 Millionen Euro für den Haushaltsausgleich vorgesehen werden. Gleichzeitig soll mit einer neuen, dauerhaften Rücklagenstrategie die Ausgleichsrücklage einen Zielbestand von zwei Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens umfassen.

„Die Kreise und kreisfreien Städte stehen unter einem enormen finanziellen Druck. Wer kommunale Handlungsfähigkeit sichern will, muss vorhandene Spielräume nutzen. Mit unserem Vorschlag verbinden wir eine spürbare Entlastung der Kommunen mit einer soliden und nachhaltigen Haushaltspolitik. Das verstehen wir unter verantwortungsvoller Politik für die kommunale Familie“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Kai Zwicker (Landrat Kreis Borken).

Ausgangspunkt der Initiative ist die Entwicklung der Ausgleichsrücklage. Nach Mitteilung der Verwaltung wird für Ende des Jahres 2025 ein Bestand von rund 181 Millionen Euro erwartet. Gleichzeitig haben zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen des Benehmensverfahrens zum Nachtragshaushalt 2026 deutlich gemacht, dass die Höhe der Ausgleichsrücklage eine zentrale Rolle für die Beurteilung der Landschaftsumlage spielt.

CDU und LWLSPD betonen, dass die Ausgleichsrücklage weiterhin ihre eigentliche Funktion erfüllen soll: Schwankungen in der Haushaltsentwicklung auszugleichen und sprunghafte Umlageentwicklungen zu vermeiden. Nach Auffassung beider Fraktionen liegt die Rücklage derzeit jedoch über dem Umfang, der zur kurzfristigen Absicherung finanzieller Risiken erforderlich erscheint.

„Die Ausgleichsrücklage ist kein Selbstzweck. Sie wurde aus den Umlagen der Mitgliedskörperschaften aufgebaut und muss deshalb auch dazu beitragen, die Kommunen in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Wir wollen weder die Rücklage aufbrauchen noch Risiken ignorieren. Aber wir wollen positive Entwicklungen dort wirksam werden lassen, wo sie gebraucht werden - bei den Städten und Kreisen, die Tag für Tag die Folgen steigender Sozialausgaben schultern müssen“, betont der LWLSPD-Fraktionsvorsitzende Karsten Koch (Kreis Warendorf).

Mit ihrem Vorschlag verfolgen die Koalitionsfraktionen eine langfristige Strategie. Die Entlastung soll auf zwei Haushaltsjahre verteilt werden, um die Umlageentwicklung planbar und verlässlich zu gestalten. Gleichzeitig bleibt auch künftig eine substanzielle Risikovorsorge erhalten und die finanzielle Handlungsfähigkeit des LWL gewahrt.

„Unser Ziel ist eine ausgewogene Balance zwischen finanzieller Stabilität des LWL und der Leistungsfähigkeit seiner Mitgliedskörperschaften. Wer von kommunaler Familie spricht, muss auch bereit sein, finanzielle Spielräume zu teilen. Mit unserem Vorschlag schaffen wir kurzfristig eine spürbare Entlastung der Kommunen und zugleich mehr Planungssicherheit für die kommenden Jahre“, erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden.