CDU-Fraktion der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

„Haushaltsplanung 2019“ und „Auswirkungen des AG-BTHG auf das Jugenddezernat“

Vor fast genau einem Monat hat der LWL den Haushaltsplanentwurf 2019 in die Landschaftsversammlung eingebracht, in der vergangenen Woche wurde er auf Basis der aktuellen Modellrechnung der Gestaltungsmehrheit ausführlich vorgestellt. Die neuesten Zahlen waren also gerade noch druckfrisch, als der Erster Landesrat und Kämmerer Dr. Georg Lunemann sie den zahlreich erschienen Mitgliedern der CDU-Betriebsgruppe präsentierte.
 
„Wir können den Hebesatz für das Jahr 2019 senken und unsere 27 Mitgliedskörperschaften deutlich entlasten“, fasste es Herr Dr. Lunemann treffend zusammen. In Zahlen ausgedrückt: Der Hebesatz sinkt gegenüber dem Vorjahr um 0,85 %-Punkte und die sogenannte Zahllast, also der Betrag, den die Mitgliedskörperschaften an den LWL überweisen müssen, sinkt um gut 13 Millionen Euro. Mit dieser Senkung können sämtliche Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe gegenüber dem Vorjahr entlastet werden. Während der Kreis Höxter und die Stadt Bottrop gut 200.000 Euro sparen, wird die Stadt Dortmund als größter Umlagezahler sogar um fast 1,5 Millionen Euro entlastet.

Dr. Lunemann, Erster Landesrat und Kämmerer des LWL, präsentiert die Schlaglichter des LWL-Haushaltsplanentwurfes 2019
Grundlage dieser positiven Haushaltszahlen sind im Wesentlichen drei Entwicklungen: „Die Jahresergebnisse 2017 und 2018 fallen sehr positiv aus und ermöglichen es uns, nach fast zehn Jahren kontinuierlichem Werteverzehr, die Ausgleichsrücklage wieder etwas aufzufüllen. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Risikopuffer, sondern sie gibt uns vor allem auch die notwendige Rückendeckung, zum Beispiel bei Entgeltverhandlungen wirtschaftliche Kompromisse einzugehen“, so Dr. Lunemann weiter. Neben dieser erfreulichen Entwicklung in den letzten Jahren zeichnet sich auch aktuell ein weiteres Abflachen der Fallzahlzuwächse in der Eingliederungshilfe ab. So ist zwar weiterhin mit steigenden Aufwendungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro zu rechnen, diese resultieren jedoch fast ausschließlich aus steigenden Tariflöhnen und Gehältern. Lediglich 1,2 Millionen Euro sind auf steigende Fallzahlen zurückzuführen. Herr Dr. Lunemann: „Hier zeigt sich, dass die von uns gemeinsam mit der Politik ergriffenen Steuerungsmaßnahmen erste Erfolge nachweisen können. Die erheblichen Mühen scheinen sich zu lohnen.“ Ob sich diese Entwicklung in dieser Dynamik verstetigen lässt oder gar ein Fallzahlrückgang verzeichnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum prognostizierbar, mit Blick auf die ansonsten steigenden Sozialausgaben im gesamten föderalen System und die stetige gesetzliche Ausweitung von Leistungsansprüchen aber leider eher unwahrscheinlich.
 
Neben den „klassischen Haushaltsthemen“ ging Herr Dr. Lunemann ebenfalls auf zwei Themen ein, die den LWL in den letzten Jahren in besonderem Maße betrafen und auch weiterhin betreffen werden: 171,85 zusätzliche Stellen in 2019, bereits Ende Oktober mit fast 300 Stellenbesetzungsverfahren in diesem Jahr mehr als doppelt so viele Verfahren wie noch in 2016, in der größten Abteilung des LWL, dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe (Abt.60), wurden durch die Organisationsprojekte „UTe“ und „IaTA“ sowie die gesetzlichen Änderungen rund um das Bundesteilhabegesetz fast sämtliche Prozesse neu strukturiert und hunderte Beschäftigte mit neuen Aufgaben betraut. Diese enormen personalwirtschaftlichen Kraftanstrengungen erfordern auf allen Ebenen ein besonderes Verständnis für die engagierten Kolleginnen und Kollegen und eine bestmögliche gegenseitige Unterstützung zwischen den Abteilungen und Dezernaten.
In engem Zusammenhang zum Thema „Personal“ sieht Herr Dr. Lunemann die zunehmende Digitalisierung innerhalb des LWL, der Arbeit generell und in der Gesellschaft. Diese verändert das Miteinander, die Art der Kommunikation und das Anspruchsdenken. Was man insbesondere als großer Sozialverband nicht vergessen dürfe: Digitalisierung wird zwar zum einen dazu führen, dass neue, anspruchsvolle Jobs für hochqualifizierte Menschen entstehen werden, zum anderen aber auch, dass gering qualifizierte Tätigkeiten zunehmend technologisch ersetzt werden können. Dadurch entfällt für viele Menschen mit Behinderung eine echte Chance auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Herr Dr. Lunemann appellierte daher an die Anwesenden: „Wir als LWL, als Träger der Eingliederungshilfe, tragen in diesem Kontext eine besondere Verantwortung und müssen für diese Menschen gemeinsam und im Schulterschluss Möglichkeiten zur Teilhabe und Perspektiven entwickeln.“
 
An diesen Appell schloss sich die Diskussionsrunde zum Thema „Auswirkungen des AG-BTHG auf das Jugenddezernat“ quasi nahtlos an. Durch die Diskussion führte wieder der Vorsitzende der CDU-Betriebsgruppe und Referatsleiter in der LWL.IT, Thomas Illerhues. Es diskutierten:
 
  • Jens Kamieth, Mitglied des Landtages für den Wahlkreis Siegen-Wittgenstein I und Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
  • Hans-Joerg Deichholz, Sozial-, Jugend- und Gesundheitsdezernent beim Kreis Minden-Lübbecke, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im LWL-Sozialausschuss
  • Birgit Westers, Jugend- und Schuldezernentin des LWL
     
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landesgesetzgebers für die Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz (AG BTHG), das Zusammenspiel zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene und die inhaltlichen Neuerungen für die Jugendhilfe in NRW.
Das AG BTHG regelt unter anderem, dass ab 2020 die Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfe in den Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie für die Frühförderung zuständig werden bzw. bleiben.
 
 
Ein Ziel dieser Regelung ist es, dass künftig „mehr Leistung aus einer Hand gewährt werden“, so Jens Kamieth. Aus Sicht der Kreise wurde die Ausgestaltung des Bundesgesetzes durchaus kritisch gesehen. Herr Deichholz äußerte dazu seine klare Erwartungshaltung, dass der LWL nunmehr Prozesse schaffen müsse, die im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderung seien.
 
Auf keinen Fall dürfen bürokratische Hürden entstehen. Für diese Erwartungshaltung sieht Frau Westers den LWL und ihr Dezernat aber gut gewappnet: „Die für die Vorbereitung der Aufgabenübernahme zur Verfügung stehende Zeit ist extrem knapp. Die Aufgabenübernahme im Bereich der Frühförderung sicherlich auch ein Kraftakt. Ich bin aber sicher, dass wir mit unserem hoch motivierten Team im Landesjugendamt, gemeinsam mit allen beteiligten Abteilungen im LWL und im partnerschaftlichen Miteinander mit den Kreisen und Städten, diese Aufgabe meistern werden.